AGB
Stand/Version: 22.09.2026
Unternehmen: CADdy Geomatics GmbH, Schatzbogen 65, 81829 München
Kontakt Shop/Retouren: rma@caddy-geomatics.de, Tel. 089 427422 0
Allgemein: info@caddy-geomatics.de
Liefergebiet Shop: EU
Shop-Sprache: Deutsch
Shop-Zahlung: Stripe, Zahlung erst nach Auftragsbestätigung
Vertragsschluss Shop: Annahme erst durch manuelle Auftragsbestätigung
Kundenkreis: ausschließlich Unternehmer (B2B); keine Verträge mit Verbrauchern
1. Geltungsbereich, Kundenkreis, Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der CADdy Geomatics GmbH („CADdy“, „wir“) und ihren Kunden („Kunde“, „Sie“).
- Unser gesamtes Angebot einschließlich Online-Shop, Akademie/Seminaren, SaaS/WebCADdy, Flying Surveyor Club, Software-Lizenzen, Support und Projektleistungen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
- Mit Abgabe einer Bestellung oder Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Kunde hat im Bestellprozess seine Unternehmensdaten anzugeben. CADdy kann geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen und Bestellungen bei begründeten Zweifeln an der Unternehmereigenschaft ablehnen.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn CADdy ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragssprache, Kommunikation, Vorrang von Dokumenten
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Individuelle Abreden können auch mündlich getroffen werden. Gesetzliche Formvorschriften und vertraglich ausdrücklich vereinbarte Formerfordernisse bleiben unberührt.
- Bei Leistungsumfang, Terminen, Preisen und Zusatzaufwand sind im Zweifel das von CADdy bestätigte Angebot, die Auftragsbestätigung und ausdrücklich freigegebene Protokolle maßgeblich. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Preise, Umsatzsteuer, Versandkosten
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Im Shop werden der Nettopreis, die Umsatzsteuer und der zu zahlende Gesamtpreis entsprechend ausgewiesen.
- Anfallende Versandkosten werden im Shop vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
TEIL A – SHOP (WARENKAUF, AUSSCHLIESSLICH B2B)
4. Vertragsschluss im Shop
- Produktdarstellungen im Shop sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
- Mit dem Klick auf „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn CADdy die Bestellung manuell durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
- Eine automatische Bestell- oder Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
- CADdy kann Bestellungen insbesondere bei Preis- oder Datenfehlern, Nichtverfügbarkeit, fehlendem Nachweis der Unternehmereigenschaft oder Verdacht auf Missbrauch ablehnen.
5. Zahlung (Stripe), Fälligkeit
- Im Shop stehen die im Checkout angebotenen Stripe-Zahlarten zur Verfügung.
- Die Zahlung wird erst nach Auftragsbestätigung fällig. CADdy kann dem Kunden hierfür einen Zahlungslink oder eine Zahlungsaufforderung senden.
- Im Übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
6. Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU an die im Checkout auswählbaren Lieferadressen, Packstationen oder Filialen. Eine Lieferung an Postfächer erfolgt nur, soweit dies im Checkout ausdrücklich angeboten wird.
- Sofern beim Artikel nicht anders angegeben, beträgt die Lieferzeit bis zu 30 Werktage ab Auftragsbestätigung. Ist Vorkasse vereinbart, beginnt die Lieferfrist erst mit vollständigem Zahlungseingang.
- Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nur, wenn dies vereinbart wurde.
- Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von CADdy, insbesondere höherer Gewalt, rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen oder nicht von CADdy zu vertretenden Lieferkettenstörungen, verlängern sich Lieferfristen angemessen. CADdy informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
7. Gefahrübergang, Versand
- Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über (§ 447 BGB).
- Hat der Kunde besondere Weisungen zur Art der Versendung erteilt und weicht CADdy hiervon ohne dringenden Grund ab, gilt die gesetzliche Regelung.
- Eine dokumentierte Zustellung an die vom Kunden angegebene oder nachträglich autorisierte Lieferadresse, Packstation oder Filiale gilt als Ablieferung.
8. Eigentumsvorbehalt
- CADdy behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an CADdy ab; CADdy nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von CADdy hinzuweisen und CADdy unverzüglich zu informieren.
9. Mängelrechte
- Soweit der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware.
- Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht für:
a) Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
b) Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie;
c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) gesetzliche Rückgriffsansprüche, insbesondere nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB, soweit diese zwingend sind; und
e) sonstige Ansprüche, für die zwingend eine längere gesetzliche Frist gilt. - Bei berechtigten Mängeln leistet CADdy nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
- Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform zugesagt wurden. Herstellergarantien richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
10. Freiwillige Retouren
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Rücknahmen außerhalb der gesetzlichen Mängelrechte erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von CADdy und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme.
- Vor einer freiwilligen Rücksendung ist per E-Mail an rma@caddy-geomatics.de eine Retourenfreigabe einzuholen. Rücksendungen sind nach Freigabe an CADdy Geomatics GmbH, Schatzbogen 65, 81829 München zu richten.
- Bei freiwillig genehmigten Retouren trägt der Kunde Kosten und Transportrisiko der Rücksendung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die gesetzlichen Rechte und die gesetzliche Kostentragung bei berechtigten Mängelansprüchen bleiben unberührt.
- Die Ware ist transportsicher zu verpacken. Die Verwendung der Originalverpackung ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung.
- Akkus bis 100 Wh und sonstige lithiumhaltige Produkte dürfen nur unbeschädigt und unter Einhaltung der anwendbaren Transportvorschriften zurückgesandt werden. Bei beschädigten oder aufgeblähten Akkus ist vor jeder Rücksendung Kontakt mit CADdy aufzunehmen; CADdy stimmt den sicheren Ablauf mit dem Kunden ab.
- CADdy kann auf Anfrage ein Retourenlabel bereitstellen. Bei freiwilligen Retouren trägt der Kunde die Kosten des Labels, etwa durch gesonderte Berechnung oder Verrechnung mit einer Gutschrift.
11. Nachforschung bei Zustellstreit
- Meldet der Kunde, eine Sendung trotz ausgewiesener Zustellung nicht erhalten zu haben, informiert er CADdy unverzüglich. CADdy kann beim Versanddienstleister eine Nachforschung einleiten.
- Der Kunde unterstützt die Nachforschung durch die erforderlichen Angaben und Erklärungen.
- Der in Ziffer 7 geregelte Gefahrübergang bleibt unberührt. Soweit CADdy aufgrund des Verlusts Ersatz vom Versanddienstleister erhält oder eigene Ersatzansprüche wirksam an den Kunden abtreten kann, wird CADdy das Erlangte an den Kunden weiterleiten beziehungsweise die Ansprüche abtreten, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
TEIL B – SONSTIGE B2B-LEISTUNGEN
12. Angebote, Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen
- Leistungen außerhalb des Shops erfolgen auf Grundlage eines Angebots und einer Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Es gelten die im Angebot oder in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen, beispielsweise fünf Tage netto. CADdy kann bei Neukunden Vorkasse oder Teilzahlungen verlangen, soweit dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vorgesehen ist.
- CADdy kann die Leistungserbringung von vereinbarten Voraus- oder Teilzahlungen abhängig machen.
13. Akademie und Seminare
- Die Buchung erfolgt durch Bestellung oder Annahme eines Angebots und anschließende Auftragsbestätigung durch CADdy.
- Stornierung durch den Kunden:
a) Online-Formate können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden; danach werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
b) Präsenzseminare können bis drei Werktage vor Beginn kostenfrei storniert werden; danach werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
c) Der Kunde darf einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. - Absage oder Verschiebung durch CADdy: CADdy kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, technischer Störung, höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl, absagen oder verschieben. Der Kunde erhält nach Wahl von CADdy einen Ersatztermin oder die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Reise-, Hotel- und sonstige Folgekosten werden nicht erstattet, soweit CADdy die Absage oder Verschiebung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Aufzeichnungen von Online-Seminaren: Aufzeichnungen erfolgen nur nach vorherigem Hinweis. CADdy kann gebuchten Teilnehmern eine Aufzeichnung zur Verfügung stellen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ohne vorherige Zustimmung von CADdy unzulässig.
14. Projektleistungen, Beratung, Programmierung und Vermessung
- Leistungsumfang, Termine, Mitwirkungspflichten und Vergütung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
- Mitwirkungspflichten: Der Kunde stellt rechtzeitig geeignete Ansprechpartner, Informationen, Zugänge, Testdaten und Freigaben bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch verursachter Mehraufwand wird nach der vereinbarten Vergütung, andernfalls nach den üblichen Sätzen von CADdy, abgerechnet.
- Abnahme: Soweit CADdy Werkleistungen erbringt, erfolgt die Abnahme nach Fertigmeldung. CADdy kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Werk gilt nach Ablauf dieser Frist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert; auf die gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Absatz 2 BGB wird hingewiesen. Eine vorbehaltlose Produktivnutzung ist bei der Beurteilung der Abnahme zu berücksichtigen.
- Teilabnahmen und Meilensteine gelten nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart sind.
15. Software-Lizenzen (CADdy Classic, CADdy V und weitere)
- Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich aus Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einbezogenen Hersteller- oder Lizenzbedingungen.
- Soweit eine Installation auf mehreren Geräten gestattet ist, bleibt die gleichzeitige Nutzung auf die gebuchte Anzahl an Lizenzen oder Seats beschränkt.
- Ohne ausdrückliche Rechteeinräumung sind insbesondere Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung, Reverse Engineering und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben.
- Update-, Upgrade- und Wartungsleistungen sowie die hierfür geltenden Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweils einbezogenen Preisliste.
16. SaaS, Hosting, WebCADdy und WebGIS
- CADdy stellt Hosting- und Software-Dienste im Umfang des gebuchten Pakets bereit.
- Testzugang (Trial): Der Testzugang ist mengenbasiert, beispielsweise auf 1.000 Objekte begrenzt, und grundsätzlich nicht zeitlich befristet. Bei Erreichen der Grenze ist eine weitere Nutzung erst nach Löschen von Objekten oder nach einem Upgrade möglich. Ein kostenpflichtiges Paket entsteht nur durch ausdrückliche Bestellung, etwa per E-Mail oder Telefon, und anschließende Freischaltung oder Auftragsbestätigung durch CADdy.
- Laufzeit und Kündigung:
a) Monatspakete verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einer Woche zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
b) Jahrespakete verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. - Preisanpassungen: Preisänderungen gelten frühestens ab der nächsten Verlängerungsperiode. CADdy kündigt sie mit angemessener Frist vor Beginn dieser Periode an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich kündigen.
- Verfügbarkeit: Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart wurde. Angemessene Wartungsfenster sind zulässig.
- Kundendaten: Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. CADdy nimmt grundsätzlich keine inhaltliche Prüfung vor. Ein Zugriff durch CADdy erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ihn ausdrücklich freigibt oder anweist, beispielsweise in einem Supportfall.
- Datenexport und Löschung: Der Kunde hat erforderliche Datenexporte vor Vertragsende durchzuführen. Soweit nicht anders vereinbart, werden verbleibende Kundendaten sechs Monate nach wirksamer Vertragsbeendigung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung entgegenstehen.
- Sperrung und Kündigung: Bei Zahlungsverzug oder sonstigen Vertragsverstößen kann CADdy nach vorheriger Ankündigung und angemessener Abhilfefrist den Zugang vorübergehend sperren oder den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere rechtswidriger Nutzung, erheblichem Missbrauch oder einer Gefährdung der Systeme, ist eine sofortige Sperrung zulässig.
- Hintergrundkarten und Drittinhalte: Hintergrundkarten und sonstige Drittanbieterdaten unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Kunde ist für die erforderlichen Rechte an den von ihm eingebundenen Daten und Inhalten verantwortlich.
17. Flying Surveyor Club
- Die Clubleistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einer Woche zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Preise und Leistungsbestandteile können für die nächste Verlängerungsperiode nach Maßgabe der in Ziffer 16 geregelten Preisanpassung geändert werden.
18. Support
- Support wird je nach Vereinbarung nach Aufwand, pauschal oder als Bestandteil eines Pakets oder Clubs erbracht.
- Reaktionszeiten und Leistungsumfang ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, wird Support nach Verfügbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten erbracht; ein bestimmter Reaktions- oder Lösungstermin wird nicht geschuldet.
- Ein Supportzugriff auf Systeme oder Daten des Kunden erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder soweit dies zur Erfüllung eines vom Kunden erteilten Supportauftrags erforderlich ist.
19. Haftung
- CADdy haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CADdy nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für die Haftung nach Absatz 2 gelten als Obergrenze des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens in der Regel:
a) bei Projekten, Programmierung und Vermessung der Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts;
b) bei SaaS, Hosting, Club und Support die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Netto-Gebühren des betroffenen Vertrags.
Ist im Einzelfall bereits bei Vertragsschluss ein höherer vertragstypischer Schaden vorhersehbar, gilt anstelle dieser Obergrenze der vorhersehbare, vertragstypische Schaden. - Die Haftung für den Verlust von Daten ist im Rahmen von Absatz 2 auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit CADdy einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
- Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von CADdy.
20. Vertraulichkeit und Schutzrechte
- Unterlagen, Quellcode, Konzepte, Dokumentationen und Know-how von CADdy sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Eine Nutzung ist nur im vertraglich eingeräumten Umfang zulässig.
- Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdende, als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche, nicht öffentliche Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Bei SaaS- und Hosting-Leistungen kann eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegen.
- Soweit erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn der Auftragsverarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der AVV wird dem Kunden vor Vertragsschluss bereitgestellt und wird Bestandteil des Vertrags.
- Als Unterauftragsverarbeiter für das Hosting wird nach dem derzeitigen Leistungsstand TNIB für dedizierte Server am Standort Deutschland eingesetzt. Maßgeblich ist die jeweils in den Datenschutzinformationen beziehungsweise im AVV ausgewiesene aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter.
22. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferungen ist München, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein anderer Erfüllungsort vereinbart ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. CADdy bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.