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Die Urlaubsdrohne, eine gute Idee?

21 Dezember, 2025

Mit der Drohne in den Urlaub? Was Du wirklich wissen musst

Weihnachtsferien, Tapetenwechsel, vielleicht Berge oder Sonne – und die Drohne soll natürlich mit. Kannst Du machen. Aber nur, wenn Du vorher kurz die Spielregeln checkst. Denn auch wenn in Europa vieles harmonisiert ist, gibt es im Detail pro Land Unterschiede, die Dir sonst den Urlaub ruinieren können.


1) Innerhalb der EU: eID gilt – aber die Regeln vor Ort sind trotzdem anders

Die gute Nachricht: Deine Betreiberregistrierung (eID) aus Deutschland ist EU-weit grundsätzlich anerkannt. Du musst Dich also nicht in jedem Land neu „als Betreiber“ registrieren.
Die weniger gute Nachricht: Lufträume, Flugzonen-Karten, Verbotsbereiche, lokale Portale und Nachweispflichten sind je nach Land unterschiedlich. Und genau daran scheitern die meisten.

Beispiel Italien: Ohne Zugang zu d-flight bekommst Du viele relevante Zonendaten nicht so komfortabel wie Du es brauchst.
Beispiel Frankreich: Dort gibt es zusätzliche nationale Anforderungen – u.a. wird oft genannt, dass Drohnen ab 800 g über AlphaTango registriert werden müssen.

Merksatz: EU-Regelwerk = gemeinsame Basis. Die konkrete Praxis entscheidet aber das Zielland.


2) Außerhalb der EU: Hier wird’s schnell ernst

In einigen Ländern sind Drohnen nicht nur „streng geregelt“, sondern praktisch verboten. Und das kann schon bei der Einreise beginnen: Copter werden beschlagnahmt, Diskussionen am Flughafen inklusive. Länder, die in der Praxis immer wieder als kritisch genannt werden, sind z.B. Saudi-Arabien, Ägypten oder Marokko.

Wenn Du außerhalb der EU reist, gilt: Erst klären, dann einpacken. Im Zweifel bleibt die Drohne lieber zu Hause.


3) Der Punkt, den fast jeder vergisst: Deine Versicherung

Bitte einmal in die Police schauen, bevor Du abfliegst. Manche Drohnen-Haftpflichtversicherungen gelten nur im Inland oder haben Einschränkungen für Auslandsflüge. Unversichert im Ausland ist ein echter Albtraum – und kann schnell teuer werden, selbst bei kleinen Schäden.

Checkliste Versicherung:

  • Gilt die Police im Reiseland?

  • Gilt sie für Freizeitflüge oder auch für berufliche Zwecke (falls relevant)?

  • Sind Drohnengewicht/Modell und Deine eID korrekt hinterlegt?


4) Praktischer Reise-Workflow: So gehst Du stressfrei vor

Schritt 1: Zielland festlegen und die dortige Drohnen-Infoquelle identifizieren (Karten/Portale/App).
Schritt 2: Flugzonen am Aufenthaltsort checken (Hotel/Ort, Strand, Berge, Stadt).
Schritt 3: Dokumente offline speichern (eID, Kompetenznachweis/A1/A3/A2, Versicherungsnachweis, Seriennummern).
Schritt 4: Vor Ort nur fliegen, wenn Du Zonen/Regeln wirklich verstanden hast – ansonsten lieber genießen statt diskutieren.


5) Typische Fehler (und wie Du sie vermeidest)

  • „Ich hab doch EU-eID, passt schon“ → eID ja, aber lokale Flugzonen/Portale sind trotzdem Pflichtprogramm.

  • Sonne + Thermik + Touristenhotspot → oft genau die Orte, wo es am meisten Einschränkungen gibt.

  • Keine Versicherung für Ausland → im Fall der Fälle maximal unangenehm.

  • Einfuhr unterschätzt (außerhalb EU) → hier kann schon das Mitbringen Ärger machen.


Fazit

Mit Drohne in den Urlaub geht – aber nur mit kurzer Vorbereitung. Innerhalb der EU ist die Basis zwar einheitlich, doch jedes Land hat seine eigenen Karten, Portale und Details. Außerhalb der EU kann es richtig heikel werden. Wenn Du vorher 10 Minuten checkst, sparst Du Dir im Urlaub 10 Stunden Stress.