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Videoüberwachung – Dokumentation

28.10.2022

Das Unternehmen CADdy Geomatics GmbH setzt Videoüberwachung ein.

1.Rechtsgrundlage

Das Unternehmen CADdy Geomatics GmbH stützt die Videoüberwachung auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Nachfolgend dargestellt ist das berechtigte Interesse des Unternehmens an einer Videoüberwachung und die Erforderlichkeit für diese, welches als Ergebnis der Interessensabwägung das berechtigte Interesse des Unternehmens als überlegen folgen lässt:

1.1Das berechtigte Interesse

Das berechtigte Interesse für eine Videoüberwachung liegt vorliegend in:

Der Wahrung des Hausrechts

Dem Schutz des Eigentums

1.2 Erforderlichkeit

Aufgrund der Eigenheit unseres Geschäftsbetriebes (Hoher Warenwert) und der damit typischerweise einhergehenden gesteigerten Gefahr von Übergriffen, leiten wir die Notwendigkeit einer Videoüberwachung ab: Büro/Museum mit teils wertvollen Exponaten

2.Technische Umsetzung

2.1Liste der installierten Kameras

Kamera 1:

Bezeichnung: Kamera Eingang

Erfasster Bereich: Bürozutritt/Eingangstüre

Installiert am: 15.01.2020

Kontrollintervall: Monatlich

Kamera 2:

Bezeichnung: Kamera Flur vorne

Erfasster Bereich: Büroflur im Eingangsbereich

Installiert am: 15.01.2020

Kontrollintervall: Monatlich

Kamera 3:

Bezeichnung: Kamera Flur hinten

Erfasster Bereich: Büroflur im hinteren Bereich

Installiert am: 15.01.2020

Kontrollintervall: Monatlich

Kamera 4:

Bezeichnung: Kamera Museum

Erfasster Bereich: Ausstellungsraum Geomuseum

Installiert am: 15.01.2020

Kontrollintervall: Monatlich

2.2Speicherdauer

Bei der vorliegenden Videoüberwachung handelt es sich um ein reines Monitoring. Es findet kein Speichervorgang statt.

3.Hinweisschild und Informationsblatt

Wir haben ein vollständiges Informationsblatt und angemessene Hinweisschilder zur Verfügung gestellt.

Das vollständige Informationsblatt ist wie folgt veröffentlicht:

In Papierform Backoffice/Zentrale

Das/Die Hinweisschild(er) sind hier zu finden:

Hinweisschild 1 Eingangstüre

4.Regelmäßige Kontrolle

Wir kontrollieren in regelmäßigen Abschnitten die Erforderlichkeit einer Videoüberwachung, die Funktionstüchtigkeit und den erfassten Bereich jeder einzelnen Kamera und die Einsehbarkeit des vollständigen Informationsblattes und der Hinweisschilder.

Die Dokumentation hierzu findet in unserem Datenschutzmanagementsystem statt.