Videoüberwachung – Dokumentation
28.10.2022
Das Unternehmen CADdy Geomatics GmbH setzt Videoüberwachung ein.
1.Rechtsgrundlage
Das Unternehmen CADdy Geomatics GmbH stützt die Videoüberwachung auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Nachfolgend dargestellt ist das berechtigte Interesse des Unternehmens an einer Videoüberwachung und die Erforderlichkeit für diese, welches als Ergebnis der Interessensabwägung das berechtigte Interesse des Unternehmens als überlegen folgen lässt:
1.1Das berechtigte Interesse
Das berechtigte Interesse für eine Videoüberwachung liegt vorliegend in:
Der Wahrung des Hausrechts
Dem Schutz des Eigentums
1.2 Erforderlichkeit
Aufgrund der Eigenheit unseres Geschäftsbetriebes (Hoher Warenwert) und der damit typischerweise einhergehenden gesteigerten Gefahr von Übergriffen, leiten wir die Notwendigkeit einer Videoüberwachung ab: Büro/Museum mit teils wertvollen Exponaten
2.Technische Umsetzung
2.1Liste der installierten Kameras
Kamera 1:
Bezeichnung: Kamera Eingang
Erfasster Bereich: Bürozutritt/Eingangstüre
Installiert am: 15.01.2020
Kontrollintervall: Monatlich
Kamera 2:
Bezeichnung: Kamera Flur vorne
Erfasster Bereich: Büroflur im Eingangsbereich
Installiert am: 15.01.2020
Kontrollintervall: Monatlich
Kamera 3:
Bezeichnung: Kamera Flur hinten
Erfasster Bereich: Büroflur im hinteren Bereich
Installiert am: 15.01.2020
Kontrollintervall: Monatlich
Kamera 4:
Bezeichnung: Kamera Museum
Erfasster Bereich: Ausstellungsraum Geomuseum
Installiert am: 15.01.2020
Kontrollintervall: Monatlich
2.2Speicherdauer
Bei der vorliegenden Videoüberwachung handelt es sich um ein reines Monitoring. Es findet kein Speichervorgang statt.
3.Hinweisschild und Informationsblatt
Wir haben ein vollständiges Informationsblatt und angemessene Hinweisschilder zur Verfügung gestellt.
Das vollständige Informationsblatt ist wie folgt veröffentlicht:
In Papierform Backoffice/Zentrale
Das/Die Hinweisschild(er) sind hier zu finden:
Hinweisschild 1 Eingangstüre
4.Regelmäßige Kontrolle
Wir kontrollieren in regelmäßigen Abschnitten die Erforderlichkeit einer Videoüberwachung, die Funktionstüchtigkeit und den erfassten Bereich jeder einzelnen Kamera und die Einsehbarkeit des vollständigen Informationsblattes und der Hinweisschilder.
Die Dokumentation hierzu findet in unserem Datenschutzmanagementsystem statt.