„FastFlight“ – Neues LBA-Verfahren
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit „FastFlight“ ein neues, vereinfachtes Verfahren für UAS-Betreiber in der speziellen Kategorie
gestartet. Hintergrund: Die Zahl der Anträge ist explodiert, das Personal nicht – die Folge waren monatelange Wartezeiten auf Betriebsgenehmigungen nach Art. 12 DVO (EU) 2019/947. Genau hier setzt FastFlight an und nimmt den größten Flaschenhals im Prozess ins Visier. Je nach Bundesland konnte das Genehmigungsverfahren schon mal bis zu einem Jahr dauern.
Was ist anders?
Kern der Änderung ist ein neues AMC zu Artikel 12 in Verbindung mit der aktualisierten SORA 2.5. Bestimmte VLOS-Einsätze bis SAIL II können jetzt genehmigt werden, ohne dass das LBA vorab das komplette Betriebshandbuch prüft. Die Behörde erteilt weiterhin eine ganz normale Betriebgenehmigung nach Art. 12, in der Regel generisch, also ortsunabhängig und europaweit wie gewohnt anerkannt. Der Unterschied liegt im Prozess: Weniger Behördenschleifen, schnellere Entscheidung. ABER: Ein paar zusätzliche Hürden gibt’s dann doch, denn zum Beispiel müssen alle Piloten, die im Rahmen dieser vereinfachten Genehmigung fliegen, mindestens Inhaber einer Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für STS-01 sein!
Obacht!
Wichtig ist aber: FastFlight ist kein Freifahrtschein. Das ConOps bzw. Operations Manual verschwindet nicht, es wandert nur stärker in die Verantwortung des Betreibers. Das Handbuch muss weiterhin vollständig, konsistent und aktuell sein – und kann im Rahmen der Aufsicht jederzeit angefordert und detailliert geprüft werden. Wer hier schludert, spart zwar am Anfang Zeit, hat aber später ein deutlich größeres Problem.
Für professionelle Betreiber, die ihre Abläufe, Risiken und Mitigationsmaßnahmen ohnehin sauber dokumentieren, ist FastFlight eine echte Erleichterung:
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weniger Rückfragen zur Form,
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schnellerer Durchlauf beim LBA,
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mehr Fokus auf den eigentlichen Flugbetrieb statt auf Papierlogistik.
Die Grundlage bleibt jedoch SORA 2.5. Ohne eine sauber durchgezogene Risikoanalyse und ein schlüssiges Betriebshandbuch bringt auch das neue Verfahren nichts. FastFlight belohnt diejenigen, die ihr Safety- und Compliance-Setup im Griff haben – und macht gleichzeitig transparent, wo es im Betriebskonzept noch hakt.
Unser Fazit:
FastFlight reduziert Bürokratie und Bearbeitungszeiten, ändert aber nichts an der fachlichen Tiefe, die ein Betrieb in der speziellen Kategorie braucht. Wer professionell arbeitet, profitiert doppelt: schneller zur Genehmigung, ohne an Sicherheitsniveau und Dokumentationsqualität auch nur ein Stück herunterzugehen.
Spannend wird das zum Beispiel für den Einsatz der nagelneuen Matrice M400.
