A2 Fernpilotenzeugnis

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Erlass des Bundesverkehrsministeriums geht in die Verlängerung

Grundsätzlich müssen wir A2-Fernpiloten mit unseren UAS bis 2kg (in der Übergangsregelung) 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen halten. Sobald die langersehnten C-Klassifizierungen greifen, kann dies bei C2-Drohnen auf 30Meter bzw. 5 Meter im Langsamflugmodus reduziert werden. Damit wir darauf nicht [...]

Erlass des Bundesverkehrsministeriums geht in die Verlängerung 2022-08-11T14:02:20+02:00

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