Drohnen unter 250g nach dem 1.1.2024
Mittlerweile dürfte es ja alles bekannt sein: Ab dem 1.1.2024 dürfen wir unsere Bestandsdrohnen (z.B. Phantom 4 RTK) eigentlich nur noch "am Acker", in der Unterkategorie A3, sprich 150m weit entfernt von Personen und Gebäuden betreiben. Wer in der Nähe von [...]