Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von UAS

//Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von UAS

Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von UAS

Mit Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 18.12.20 wurde die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber in der Zeit vom 31.12.20 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. UAS-Betreiber, die sich in diesem Zeitraum noch nicht registriert haben oder denen die Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem UAS anbringen. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung für UAS-Betreiber verpflichtend.

Gültigkeit: 31. Dezember 2020 bis 30. April 2021

 

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2020-12-23T10:34:50+01:00

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