Tipps für Registrierung als Fernpilot/UAS-Betreiber

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Tipps für Registrierung als Fernpilot/UAS-Betreiber

Frist für Registrierungspflicht bis 30.04.2021 verlängert

Wie wir in einer vorangegangenen Meldung ja bereits angekündigt haben, hat das Luaftfahrbundesamt die Frist zur Registrierungspflicht (ursprünglich zum 01.01.2021) bis Ende April 2021 verlängert. Bis dahin sollte jeder Flying Surveyor Pilot eine Registrierung vornehmen und seine jeweilige e-ID (Identifikation des Fernpiloten) anfordern.

Folgende Daten/Unterlagen benötigen Sie dazu:

Für natürliche Personen:

  • Vollständiger Name (wie im Ausweis angegeben)
  • Geburtsdatum, Scannen Sie den offiziellen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass), aus dem die oben genannten Daten stammen (Format: PDF oder JPEG).
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Der Name des Versicherers und die Nummer der Versicherungspolice.

Für juristische Personen:

  • Der vollständige Name ist im amtlichen Dokument angegeben (Auszug aus dem Handelsblatt, Eintrag im Vereinsregister, …),
  • Scannen Sie die offiziellen Dokumente (aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Vereinsregister …), um die Existenz der juristischen Person zu sehen (Format: PDF oder JPEG).
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Der Name des Versicherers und die Nummer der Versicherungspolice.

Wann sollten Sie eine natürliche oder juristische Person eintragen?

Betreibt nur ein Fernpilot das UAS, genügt die Registrierung einer natürlichen Person.

Fliegen mehrere Personen sollte das Unternehmen als juristische Person registriert werden.

2021-01-28T12:03:29+01:00

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